Gast- und Nebenhörer

Es besteht die Möglichkeit, sich an der Lutherischen Theologischen Hochschule als Neben- oder Gasthörer einschreiben zu lassen. Das ist sinnvoll, wenn man nur einzelne Lehrveranstaltungen oder Sprachkurse besuchen will.

Nebenhörer sind eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen. Für sie ist unbedingt erforderlich, dass sie zum Antrag auf Nebenhörerschaft eine gültige Studienbescheinigung der Ersthochschule einreichen.

Gasthörer sind Personen, die an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind und nur einzelne Vorlesungen besuchen möchten. Gasthörer können Ergänzungsprüfungen (Graecum, Latinum, Hebraicum) nur dann ablegen, wenn sie in Hessen wohnen! Weitere Informationen finden sie beim ›› Staatlichen Schulamt Gießen. Den Antrag auf Gasthörerschaft finden sie hier

Nähere Auskünfte erteilt das Studentensekretariat, Tel.: +43 6171 9127-0.

Gebühren siehe hier.